Artikel Nr.: ABS-73031-4
Arbeitnehmer die an Arbeitsplätzen eingesetzt werden, an denen das Tragen von isolierenden /Außen Luft unabhängigem Atemschutz vorgeschrieben ist.
Die Atemschutzgeräteträgerschulung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil von jeweils 4 Stunde. Beginnend mit dem theoretischen Teil, in dem die Mitarbeiter zu den Grundlagen der Atmung, Atemgiften, Aufbau und Wirkungsweise von Vollmasken und Aufbau und Wirkungsweise von Filtern, Pressluftatmern, Lungenautomaten, Schlauchgeräten und Druckluftflaschen unterwiesen wird.
Im anschließenden Praxisteil werden die Mitarbeiter im Tragen von isolierenden Atemschutzgeräten unterwiesen.
Das Training kann im unserem Haus oder bei ihnen vor Ort (Deutschlandweit) durchgeführt werden.
Es können Kundeneigene oder von uns zur Verfügung gestellt Geräte verwendet werden
Die Unterweisung nach DGUV 112-190, „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“
Diese schreibt eine Grundausbildung zum Atemschutzgeräteträger sowie eine jährlich zu wiederholende Weiterbildung vor.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G26/3) ist notwendig. (Ausnahmen: Geräte unter 5 Kg und Schlauchgeräte (G26/2))
Es wird ein für die Anzahl an Personen geeigneter Seminarraum benötigt, ein geeigneter Raum für die praktischen Übungen (ist im Vorfeld mit dem Trainer abzusprechen)
Maximal 10 Personen, bei einer größeren Personenzahl wird vorgeschlagen die Teilnehmer in kleinere Praxisgruppen aufzuteilen. Alternativ kann im Praktischen Teil auch ein zweiter Trainer eingesetzt werden.
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